AIA Ratgeber - Anwesenheitsprämien bringen nichts - Zur Leistungssteigerung gibt es Alternativen
Laut §4a des Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist die grundsätzlich zulässige Kürzung einer Prämie in Relation zu den krankheitsbedingten Fehlzeiten von Mitarbeitern limitiert. Weder ein Freiwilligkeits-, noch ein Widerrufsvorbehalt setzen den Paragraphen außer Kraft. Anders sieht es aus, wenn Mitarbeiter „blau machen“, sich verspäten oder aus anderen selbst zu verantwortenden Gründen nicht am Arbeitsplatz präsent sind. Allerdings sollte für diese Fälle aus Gründen der Rechtssicherheit – bestenfalls vertraglich – eine eindeutige Regelung von Anwesenheitsprämie und Kürzung (inkl. der Höhe) getroffen werden.
Beschäftigten bietet die Anwesenheitsprämie aufgrund ihres eingeschränkten Kürzungspotentials wenig Anreiz zur Reduktion krankheitsbedingter Fehltage. Zielführender für erhöhte Leistungsbereitschaft sind leistungs- und erfolgsabhängige Vergütungssysteme oder eine Mitarbeiterbeteiligung. Alternativ können Sie offiziell eine nur freiwillige Gratifikation gewähren, deren Hintergründe den Beschäftigten nicht ersichtlich sind. Oder Sie locken statt mit Geld mit freiwilligen Urlaubstagen.
AIA- Tipp: Lassen Sie sich zu entsprechenden Formulierungen und Staffelungen arbeitsrechtlich beraten.
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