Haftung - Personalwechsel beim Amt – Haftungsrisiko lauert
Wenn sich im Zuge eines Bauprojekts bei der damit befassten Bauaufsichtsbehörde das Personal bzw. die Zuständigkeit für das Projekt ändert, und man dort darum zu einer anderen Einschätzung von Erfordernissen kommt, ist das ein Risiko, das der Antragsteller tragen muss.
Der Fall: Mehrkosten beim Brandschutz
Im Laufe eines Hochhausbau-Projekts hatten sich bei der damit befassten Bauaufsichtsbehörde die Zuständigkeiten geändert – und damit auch ihre Auffassung zu den erforderlichen Maßnahmen im baulichen Brandschutz. Die Folge war eine millionenschwere Kostenerhöhung, die nach einem Rechtsstreit vor dem OLG Saarbrücken der Generalunternehmer selbst tragen musste – denn dies gehöre zu dem von ihm übernommenen Genehmigungsrisiko (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.04.2020, Az. 2 U 116/18).
Die Empfehlung: Fachplaner früh involvieren
In solch einem Fall steht auch der Planer vor einem Haftungsrisiko, etwa, wenn der Bauherr die Mehrkosten als Grundlage für eine Haftung aufgrund einer Beratungspflichtverletzung geltend macht. Darum gilt es für Planer, solche Risiken möglichst frühzeitig zu minimieren. Beispielsweise durch den frühzeitigen und umfassenden Einbezug von Sonderfachleuten, im konkreten Fall eines Brandschutzfachplaners. Wer seinem Bauherrn dazu schon in der Lph 1 erklärt, dass dies auch für ihn einen Zugewinn an Planungssicherheit bedeutet und eine verlässliche Kostenschätzung erst ermöglicht, schafft eine vorteilhafte Situation für alle Beteiligten.
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