Verkehr - Auffahrunfall nach Vollbremsung aus dem Nichts – Haftung klar?
Grundsätzlich ist die Regel bekannt: Wer einem Vorausfahrenden auffährt, hat zu wenig Abstand gehalten und/oder seine Sorgfaltspflicht verletzt. Bei einer absichtlich herbeigeführten, unvorhersehbaren Vollbremsung sieht das jedoch ein wenig anders aus. Das OLG Oldenburg verteilt die Schuld.
Der Fall: Mann bremst, dritter Wagen fährt auf
Ein Autofahrer hatte seinen Wagen stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt gebogen. Zwei folgende Fahrzeuge konnten rechtzeitig bremsen, das dritte dahinter jedoch nicht. Es fuhr auf das vorausfahrende Fahrzeug auf. Aufgrund der „Vollbremsung aus dem Nichts“ wollte der Auffahrende eine Aufteilung der Schuld erreichen. Der Fall landete vor dem OLG Oldenburg.
Das Urteil
Kommt es zu einem Auffahrunfall spricht der erste Anschein meist gegen den Auffahrenden: zu schnell, zu unaufmerksam, zu wenig Abstand, sind die gängigen Vermutungen. Im konkreten Fall sei es den beiden anderen Fahrzeugen schließlich auch gelungen, rechtzeitig zu bremsen. Doch Zeugenaussagen änderten das Bild: So habe der Bremser eine „Vollbremsung aus dem Nichts" gemacht und dazu noch nicht einmal geblinkt. Hintergrund sei nach Auffassung des OLG wohl gewesen, dass der Bremser sich durch einen Überholversuch des Nachfolgenden provoziert gefühlt und diesen durch seine Bremsung habe maßregeln wollen. Dieses Verhalten ließen ihm die Richter nicht durchgehen und bewerteten seinen Verschuldensanteil mit 1/3 (OLG Oldenburg, Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 U 60/17).
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