AIA-Rechtsprechung - Tragwerksplanung muss in der Entwurfsphase die tragenden Bauteile dimensionieren
Die adäquate Dimensionierung wesentlicher tragender Bauteile muss bereits in der Entwurfsplanung erfolgen, damit sie als zuverlässige Basis für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung dient. So entschied das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 04.03.2014 (Az. 27 U 63/13).
Der Fall
Ein mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragter Generalunternehmer klagte gegen einen Tragwerksplaner, da dessen in der Leistungsphase 3 erfolgte ungefähre Berechnung und Dimensionierung tragender Bauteile nicht änderungsfrei übernommen werden konnte. Zusätzlich zu der Behinderungsanzeige monierte er fehlende Nachweise der Standsicherheit und somit eine nicht ausreichende Dimensionierung der tragenden Bauteile.
Das Urteil
Das Kammergericht Berlin gab dem Generalunternehmer aufgrund der fehlenden finalen Sicherstellung der Standsicherheit Recht. Änderungen durch den Generalunternehmer hielten die Richter für unausweichlich.
Unsere erweiterte Bauträger-Haftpflichtversicherung bietet u.a. eine unbegrenzte Nachhaftung – unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe. Mitversichert sind außerdem eigene Architekten-/Ingenieurleistungen und Schäden am Objekt. Hier erfahren Sie mehr