AIA-Praxis - Ihr persönlicher Versicherungsurlaubscheck
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittversicherung erstattet die Stornogebühren, die anfallen, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Versicherungsschutz besteht unter anderen beim Tod, einer unerwarteten Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung der versicherten Personen. Weitere versicherte Gründe sollten den Versicherungsbedingungen des Anbieters entnommen werden.
Auslandskrankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Außerhalb der europäischen Grenzen müssen die Leistungen fast immer selbst bezahlt werden. Dies kann je nach Land und Leistung stark variieren. Vor allem USA-Reisende sollten auf die Auslandskrankenversicherung nicht verzichten. Auch bei privat Versicherten empfehlt es sich den Umfang der Police zu überprüfen. Oft ist unter anderem der Rücktransport nicht in dem Versicherungsschutz inbegriffen.
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung leistet – anders als die gesetzliche Unfallabsicherung- auch außerhalb der Arbeitszeiten. Neben der klassischen Versicherung des Todesfalls und der Invalidität werden von der Versicherung auch weitere Kosten übernommen. Besonders wichtig sind dabei die Bergungs-, Krankenhaus- und Rücktransportkosten. Vor allem bei Sportreisen und Reisen mit Kindern sollte eine Unfallversicherung mit weltweiter Deckung vorhanden sein. Viele Versicherer bieten spezielle Familienpolicen an. Der Umfang einer Unfallversicherung kann individuell vereinbart werden.
Private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Insbesondre bei einem Urlaub mit Kindern kann schnell einem Dritten ein Schaden entstehen. Bei Haftpflichtansprüchen Dritter greift die private Haftpflichtversicherung. Hier sollten der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (am besten weltweit) und die mitversicherten Personen (z.B. in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner) beachtet werden.
Bei Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall oder bei einer schlechten Leistung des Reiseveranstalters hilft eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte. Viele Versicherer bieten zudem eine kostenlose juristische Beratung, die unkompliziert telefonisch erfolgt.
Falls auch Ihre Urlaubsreise ansteht und noch keine Absicherungen vorhanden sind, wird Frau Jacqueline Dörscheln Sie gerne beraten und Ihnen passende Angebote unterbreiten. Sie erreiche Frau Dörscheln telefonisch unter der +49 211 4 93 65-66 oder via E- Mail jacqueline.doerscheln[at]aia.de