DSGVO: Zwei Gesetzesanpassungen rund um den Datenschutz im Büroalltag
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat seit dem Frühjahr 2018 für viele Änderungen im digitalen Arbeitsalltag gesorgt. Nun hat der Bundesrat eine Reihe von entsprechenden Anpassungen nationaler Vorschriften bestätigt. Zwei davon sind für Planungsbüros interessant.
Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Nach der neuen Regelung müssen Büros einen Datenschutzbeauftragten bestimmen, sobald sich im Büro mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. In der bisherigen Regelung waren es zehn Personen. Somit dürfte die Verpflichtung zur Benennung nur bei größeren Architektur- oder Ingenieurbüros greifen.
Einwilligung per E-Mail reicht aus
Die zweite möglicherweise relevante Änderung ist eine Vereinfachung: Bislang mussten Beschäftigte in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten schriftlich einwilligen – nun reicht auch eine E-Mail als Einwilligung aus.
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