Verkehr - Wer als Fußgänger trotz nahenden Autos eine Straße überquert, trägt die Hauptunfallschuld
Beim Überqueren einer Straße außerhalb einer Ortschaft muss ein Fußgänger den Vorrang des Autoverkehrs anerkennen. Das OLG Düsseldorf sieht eine Autofahrerin nur zu geringen Teilen als schuldig an.
Der Fall: Fußgänger angefahren
Auf einer Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit Höchstgeschwindigkeit 100 km/h kam es an einem regnerischen Abend zu einem Unfall: Ein Fußgänger hatte trotz klar erkennbar herannahenden Fahrzeugs versucht, die Straße zu überqueren. Dabei wurde er angefahren und schwer verletzt. Die Fahrerin war mit 60 km/h unterwegs gewesen. Das Landgericht Kleve gab einer Klage des Unfallopfers zu 40 % statt, wogegen die Fahrerin in Berufung ging.
Das Urteil
Das Düsseldorfer OLG kassierte das Klever Urteil. So sahen die Richter keinen Sorgfaltsverstoß der beklagten Autofahrerin. Ihr Fahrzeug sei weithin sichtbar gewesen, außerdem sei sie deutlich unterhalb der Höchstgeschwindigkeit gefahren und hätte ihre Geschwindigkeit nicht weiter drosseln müssen. Der Fußgänger hingegen hätte den Vorrang des Fahrzeugverkehrs anerkennen und beim Überqueren besondere Vorsicht walten lassen müssen. Auf Seiten der Beklagten konnte nur die Betriebsgefahr des von ihr geführten Fahrzeugs berücksichtigt werden, sodass das OLG ihre Haftungsquote auf 20 % reduzierte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018, Az. I-1 U 196/14).
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