Versicherung - Home-Office-Arbeiter aufgepasst: Weg zum Kindergarten ist nicht versichert!
Wer auf dem Weg zur Arbeit sein Kind in den Kindergarten bringt, ist unterwegs gesetzlich unfallversichert. Arbeitet man jedoch im Home-Office und will dorthin zurück, besteht kein Versicherungsschutz. Klingt merkwürdig? Das Bundesozialgericht hat so entschieden.
Der Fall: Fahrradsturz auf dem Weg ins Home-Office
Eine Mutter hatte ihre Tochter mit dem Fahrrad in den Kindergarten gebracht. Von dort wollte sie nach Hause zurückkehren, wo sie in Telearbeit tätig war. Dabei geriet sie auf Glatteis, stürzte und brach sich den Ellenbogen. In einem Prozess forderte die Krankenkasse der Verletzten die Erstattung der Krankenbehandlungskosten durch den Unfallversicherungsträger. Laut Bundessozialgericht hatte die Frau hierbei aber keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Das Urteil
Die Richter führten mehrere Argumente gegen einen entsprechenden Schutz auf: So handelte es sich nicht um einen versicherten Betriebsweg, da das Bringen des Kindes in den Kindergarten weder in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit geschah, noch ihrem Arbeitgeber gedient hätte. Ferner handelte es sich nicht um einen versicherten Wegeunfall, da ein solcher voraussetzt, dass die Orte des privaten Aufenthalts und der versicherten Tätigkeit räumlich auseinanderfallen. Und als letztes greife auch nicht der Aspekt des „Dritten Ortes“, da ein solcher einen Mindestaufenthalt im Kindergarten von zwei Stunden vorausgesetzt hätte (BSG, Urteil vom 30.01.2020, Az. B 2 U 19/18 R).
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