ibr News - Bauvertrag 08-2016
Ungeeigneten Beton verwendet: Leistung auch ohne Schadenssymptome mangelhaft!
Erfüllt eine Bodenplatte nicht die Anforderungen, die an eine Bodenplatte in dem betreffenden Baugebiet wegen betonaggressiven Grundwassers zu stellen sind, ist sie auch dann mangelhaft, wenn eine tatsächliche Schädigung (noch) nicht festgestellt werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der verwendete Beton nicht die notwendigen Anforderungen erfüllt und es zu einer - jedenfalls temporären - Berührung des Grundwassers mit der Bodenplatte kommt. Das hat das OLG Jena am 30.06.2016 entschieden.
OLG Jena, Urteil vom 30.06.2016 - 1 U 66/16
Verstoß gegen DIN-Normen ist auch ohne Schadenseintritt ein Mangel!
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sichert der Auftragnehmer stillschweigend die Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs, wie sie unter anderem in DIN-Normen oder Unfallverhütungsvorschriften niedergelegt sein können, zu. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist deshalb - so das OLG Köln - auch ohne Schadenseintritt ein Mangel, sofern der Auftragnehmer keine ihm günstige abweichende Vereinbarung beweist.
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016 - 16 U 63/15