ibr News - Architekten und Ingenieure 08-2016
Planung einer Tiefgarage erfordert stringentes Oberflächenschutzsystem!
Die Planung einer Tiefgarage ohne stringentes Oberflächenschutzsystem ist mangelhaft. Dies entschied das OLG München mit Urteil vom 08.03.2016.
OLG München, Urteil vom 08.03.2016 - 9 U 2241/15 Bau
Bauherr "haftet" für Fehler im Bodengutachten!
Planungsfehler eines Sonderfachmanns können im Verhältnis zwischen Bauherrn und Architekt das Mitverschulden des Bauherrn begründen. Darauf weist das OLG Hamm in seinem Urteil vom 24.05.2016 hin.
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2016 - 24 U 10/14