AIA-Service - Die HonorarVerrechnungsStelle für Architekten und Ingenieure (4/4): Forderungsmanagement
Andere Freiberufler – wie etwa Ärzte – nutzen oft schon lange einen externen Service für die Honorarabwicklung. Unsere vierteilige Serie zur Honorarverrechnungsstelle für Architekten (HVS) präsentiert Ihnen dieses Angebot auch für Planer und Architekten. Wir haben Ihnen schon die enthaltenen Services zur Vertragsprüfung und zur Rechnungsstellung vorgestellt – heute geht es zum Abschluss nun um das Forderungsmanagement bei Schlechtzahlern.
Die Grundidee: Zahlungsausfälle vermeiden
Manch ein Architekt oder Ingenieur mag folgendes schon erlebt haben: Nachdem die Planungsleistungen vollständig erbracht wurden, stellt sich der Auftraggeber als zahlungsunwillig oder gar zahlungsunfähig heraus. Gerade für kleine Büros kann die Durchsetzung des Honoraranspruchs einen zeit- und kostenaufwändigen Prozess bedeuten. Folge sind nicht selten ein teilweiser oder gesamter Ausfall des Planungshonorars - mit existenzgefährdenden Auswirkungen.
Deswegen gilt es Zahlungsausfällen effektiv vorzubeugen. Die HVS bietet Ihnen einen zielgerichteten Service, der Ihr offenes Honorar schnell und einfach einfordert.
Der HVS-Service: Professionelles Forderungsmanagement
Das Angebot der HVS umfasst die Durchsetzung der Forderungen bis einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dabei werden Fristen, Verzug und auch die - sonst oft vergessenen - Zinsen stets bedacht. So sparen die Architekten viel Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Zahlen Auftraggeber dennoch nicht, verfügt die HVS über ein großes Netzwerk von auf Honorarrecht spezialisierten Anwälten, die sich auch mit dem erwähnten GSB auskennen. Da die HVS vor Gericht als Kläger auftritt, können die Architekten oder Ingenieure sogar selbst als Zeuge auftreten, was die Erfolgschancen noch erhöht. Für die Anwaltskosten sorgt die - ohnehin höchst empfehlenswerte - Honorarrechtsschutzversicherung.
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