Praxis - Beim Bau einer weißen Wanne: WU-Richtlinie beachten!
Wer ein Gebäude mit einer weißen Wanne abdichtet, muss diese – auch entgegen anderer Gewohnheiten – gemäß der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) realisieren.
Der Fall: Mangelhafte Abdichtung von Kellerwänden
Bei einem Doppelhaus wurde bei der Bauausführung eine nicht funktionsfähige Drainage verlegt und eine Gebäudeabdichtung angefertigt, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Dabei war das ausführende Unternehmen von der in der Baubeschreibung versprochenen Schwarzabdichtung abgewichen, und hatte eine Abdichtung mit WU-Beton vorgenommen. Später kam es zu beträchtlichen Wasserschäden, zu einem Zeitpunkt liefen die Keller bis zu 40 cm hoch mit Wasser voll.
Das Urteil
Ein hinzugezogener Baugutachter stellte fest, dass keine fachgerechte Abdichtung unter Einhaltung der einschlägigen Richtlinien vorgenommen wurde, da der verwendete Beton nicht ausreichend fließfähig war und somit keine ausreichende Abdichtung im Bereich der Bodenplatte erzielt wurde. Sein Fazit: Es läge eine Bauweise vor, die der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) nicht in vollem Umfang entspricht und sich in der Praxis lediglich bei sorgfältiger Ausführung bewährt hat. Der Bauherr – dies betonten die Richter des OLG Stuttgart und später auch des BGH – könne aber als Mindeststandard die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie eben der WU-Richtlinie, erwarten (BGH, Beschluss vom 27.09.17, Az. VII ZR 273/15).
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