Haftung - Augen auf! WDVS-Anbringung muss intensiv überwacht werden.
Die Montage eines WDVS ist als kritische Bauleistung mit hohem Mängelrisiko zu betrachten. Mit der Bauüberwachung betraute Architekten müssen hier besonders gründlich hinschauen, um nicht in die Gefahr einer Haftung zu geraten. Hierzu OLG Köln und später der BGH.
Der Fall: Dämmung mangelhaft montiert
Bei einem Mehrfamilienhausprojekt war ein Architekt unter anderem auch mit der Lph 8 beauftragt. Später nahm der Bauherr den Planer wegen einer Überwachungspflichtverletzung in Anspruch, da das Wärmedämmverbundsystem nicht ordnungsgemäß verklebt war und so die Gefahr der Rissbildung im Putz bestand. Die Kosten für die Entfernung und Neudämmung sollte der Planer tragen. Dieser bestritt den Mangel, es hätten sich auch keine Risse gezeigt.
Das Urteil
Doch ohne Erfolg. Zuerst das OLG Köln, dann auch der BGH, befanden das ausgeführte WDVS nicht als den anerkannten Regeln der Technik entsprechend. Bei insgesamt zehn Bauteilöffnungen war festgestellt worden, dass die Leistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspreche und somit mangelhaft war. Der Planer hätte – um einer Pflichtverletzung vorzubeugen – bei einer anspruchsvollen Tätigkeit wie der Montage des WDVS sorgfältiger überwachen müssen (BGH, Beschluss vom 08.11.2018, Az. VII ZR 100/16).
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