AIA-Rechtsprechung - Wichtiges Urteil - Auftraggeber über notwendige Planungsleistungen konsequent beraten
Eine sachgerechte Kostenschätzung in der Leistungsphase 1 kann nur bei frühzeitiger Beauftragung fachplanerischer Leistungen erfolgen. Das bedarf allerdings der Bauherrenberatung seitens des Architekten. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 08.10.2014 klargestellt (Az. 14 U 10/14).
Die Vorlage einer sachgerechten Kostenschätzung in Lph 1 steht in unlösbarem Widerspruch zur Weigerung des Bauherren, erforderliche Fachplanungs- und Beratungsleistungen bereits in diesem frühen Stadium zu beauftragen. Daraus resultieren regelmäßig die am Bau allgemein bekannten Nebenerscheinungen und Honorarstreitigkeiten. So auch in einem Fall vor dem OLG Celle, dessen Urteil den Planern aus dem Dilemma hilft. Die Richter haben nämlich deutlich gemacht, dass der Bauherr nur dann eine ordnungsgemäße Planung und Kostenermittlung erwarten könne, wenn alle Fachplanungsleistungen in ausreichendem Umfang und zu den aus fachtechnischer Sicht gebotenen Zeitpunkten beauftragt würden. Zu diesen Punkten müsse der Planer seinen Bauherren allerdings frühzeitig und unter Hinweis auf die möglichen Folgen einer verspäteten Beauftragung beraten.
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