AIA-Hinweis - So schützen Sie sich vor den Folgen einer unsachgemäßen Kostengrenze
Die in Planungsverträgen bereits ab Leistungsphase 1 enthaltene Kostengrenze berücksichtigt meist nicht die notwendigen fachtechnischen Planungsgrundlagen und ist somit illusorisch. Mit Erfüllung Ihrer Beratungspflicht schützen Sie sich vor dem Haftungsrisiko.
Wer einen Bau mit finanziellen Mutmaßungen beginnt, programmiert spätere Auseinandersetzungen. Bei öffentlichen Projekten legitimieren erst das Vorliegen zeichnerischer Planungsunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276, eine Abstimmung und Dokumentation der Zielvorstellungen sowie ein Zeitplan die Festlegung einer Kostengrenze. Diese Anforderungen werden bei Vertragsabschluss aber meist nicht erfüllt. In einem solchen Fall können Sie nur auf die Ausübung Ihrer Beratungspflicht setzen und Ihren Bauherren schriftlich unter Hinweis auf dessen Mitwirkungspflicht auf das Fehlen einer plausiblen Grundlage für die Kostenkalkulation hinweisen. Gleiches gilt übrigens auch für privatwirtschaftliche Projekte.
Kostensicherheit gehört zu den wichtigsten Wünschen der meisten Bauherren – vom Einfamilienhaus bis zum Großprojekt. Dem haben sowohl die Rechtsprechung als auch der Verordnungsgeber der HOAI 2013 Rechnung getragen, indem Sie den Stellenwert der Kostenermittlung und –kontrolle deutlich erhöht haben.
Für eine belastbare Aussage zur Höhe der Baukosten ist eine sorgfältige Ermittlung der Materialmengen Grundvoraussetzung. Vertrauen Sie auf eine Spezialsoftware, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt hat.
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