Haftung - Unfall im Home-Office: Greift die gesetzliche Versicherung beim Weg zur Toilette?
Wer mit der Zustimmung des Arbeitsgebers zu Hause arbeitet, kann die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nur innerhalb des Arbeitsraums in Anspruch nehmen – der Weg zur Toilette ist nicht versichert.
Der Fall: Fußfraktur auf dem Flur
Ein unter Epilepsie leidender Mann arbeitete mit Zustimmung seines Arbeitgebers ausschließlich zu Hause in einem Büroraum im Keller. Eines Tages stürzte er auf dem Weg zur Toilette und brach sich den Fuß. Die Folgekosten wollte er von der Berufsgenossenschaft erstattet bekommen. Sein Argument: Schließlich decke diese Versicherung auch in den Räumlichkeiten des Arbeitsgebers die Wege von und zur Toilette ab. Als die Berufsgenossenschaft dies ablehnte, klagte er vor dem Münchener Sozialgericht.
Das Urteil
Jedoch vergeblich. Dass Wege zur Toilette versichert seien, gelte nach Meinung der Richter nicht für Home-Office-Arbeitsplätze, die vielmehr weiterhin zur häuslichen Lebenssphäre gehörten. Vor allem habe der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Ausgestaltung und Sicherheit der Arbeitsumgebung. Seine Verpflichtung zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen könne sich daher auch nur auf die jeweilige Arbeitsstätte, also das Arbeitszimmer, beschränken (Sozialgericht München, Urteil vom 04.07.2019 – S 40 U 227/18).
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