Ratgeber - Erstmal ein Angebot? Sicher in neue Zeiten
Nicht nur die neue Unterschwellenverordnung für öffentliche Aufträge macht es vor – auch private Auftraggeber wollen vermehrt Honorarangebote sehen, bevor weiterverhandelt wird. Oftmals gehen die Angebotsinhalte über bloße HOAI-Regelungen hinaus. Wir haben Ihnen einige Hinweise für ein sinnvolles unternehmerisches Handeln zusammengestellt.
Formulieren Sie Leistungen abschließend
Orientieren Sie sich am Grundleistungskatalog der HOAI. Nur fest umrissene, zum Vertragsabschluss vorhersehbare Leistungen sollten mit zugeordneten Honoraren ins Angebot einfließen. Ferner sollte im Angebot stehen, dass für zusätzliche Leistungen eine weitere Vergütung zu vereinbaren ist.
Ordnen Sie Leistungen und Honorare exakt zu
Der Aufbau des Angebots sollte stringent sein: Jeder Leistungsvereinbarung wird die konkrete Honorarvereinbarung gegenübergestellt.
Vermeiden Sie Bezugnahmen auf den Werkerfolg
Wer im Angebot seine Leistungen an das „Erzielen des Werkerfolgs“ koppelt" oder Formulierungen verwendet, wie z.B. „Vereinbart werden alle zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Tätigkeiten und Aufgaben", geht ein Risiko ein. Eine solche Vereinbarung kann als Komplettheitsklausel angesehen werden, nach welcher der Architekt alle nötigen Planungs- und Überwachungsleistungen schuldet – zum vorher vereinbarten Honorar.
Verzichten Sie auf Pauschalen
Im Idealfall enthält das Angebot keine Pauschalen, sondern konkrete Grundleistungen nach HOAI und zusätzliche besondere Leistungen, die zu einem Gesamthonorar addiert werden. So erhält der Auftraggeber auch mehr Transparenz.
Verlangen Sie einen groben Kostenrahmen
Vor der Abgabe eines Angebots muss bekannt sein, über welche Mittel der Auftraggeber für sein Projekt verfügt. Mit diesem Wert können die Grundleistungen dann vorkalkulatorisch dimensioniert werden.
Wussten Sie bereits, dass unser Honorarrechtsschutz sowohl die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen absichert?
Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:
Janine Destabele
AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-43
Fax: +49 211 4 93 65-143
Email: janine.destabele[at]aia.de