Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • Honorarrecht - Geänderte Bauzeit – mehr Honorar für den Bauüberwacher. Aber es kommt auf die Bedingungen an.

Honorarrecht - Geänderte Bauzeit – mehr Honorar für den Bauüberwacher. Aber es kommt auf die Bedingungen an.

Wird bei einer Deponiesanierung aufgrund von Kampfmittelfunden ein neues Konzept nötig und die Bauzeit verlängert sich, kann der Bauüberwacher auch eine Honorarerhöhung fordern. Der Bundesgerichtshof erkennt diesen Anspruch an.

Der Fall: Explosiver Fund bei Deponiesanierung

Für die Bauüberwachung und ökologische Begleitung bei der Sanierung einer Deponie hatte ein Ingenieurbüro mit einer Gemeinde einen Pauschalvertrag abgeschlossen, bei einer vermuteten Bauzeit von neun Monaten. Nach Erhalt der dazugehörigen Dokumente und einem Termin vor Ort empfahl der Ingenieur eine detaillierte Kampfmitteluntersuchung, die tatsächlich Explosives zu Tage förderte. Die Folge: Das Sanierungskonzept musste geändert werden, unter anderem kamen gepanzerte Fahrzeuge zum Einsatz, daraufhin verlängerte sich die Bauzeit auf 21 Monate. Doch als das Büro ein höheres Honorar forderte, lehnte der Auftraggeber dies ab.


Das Urteil

Das Oberlandesgericht Dresden revidierte – mit späterer Billigung des BGH – eine anderslautende Entscheidung des LG Leipzig. Schließlich hätte sich die Vertragsgrundlage durch die neuen Umstände schwerwiegend geändert. Ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag sei somit nicht mehr zumutbar. Auch sei durch das notwendig werden eines neuen Sanierungskonzepts das Äquivalenzprinzip zwischen den beiden Vertragspartnern gestört – und dieses Risiko sei nicht allein dem Auftragnehmer anzulasten (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.07.2020, Az. VII ZR 201/18).

Wer Formfehler und grundsätzlich weitere Risiken und Probleme rund um Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung oder Mahnwesen effektiv ausschalten möchte, ist mit der Honorar-Verrechnungsstelle gut beraten. Dieser Service der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH (DG) hilft Ihnen, Honorarstress auszulagern und hält Ihnen den Rücken frei für das, was wirklich wichtig ist: Planen und Bauen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]aia.de

Zurück zur Übersicht