AIA-Service - Die HonorarVerrechnungsStelle für Architekten 2(4) - Vertragsprüfung inklusive
Andere Freiberufler – wie etwa Ärzte – nutzen oft schon lange einen externen Service für die Honorarabwicklung. In unserer vierteiligen Serie stellen wir Ihnen die Honorarverrechnungsstelle für Architekten (HVS) vor, ein Angebot der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH (DG). Heute geht es ganz konkret um den Vertragsprüfungsservice. Erfahren Sie, wie sie mit einer honorarrechtlichen Prüfung Ihrer Verträge Ärger vermeiden und zusätzliches Honorar geltend machen können!
Die Grundidee: Honorarärger vermeiden
Immer wieder stehen Architekten vor einem Problem: In ihrem Vertrag sind die zu erbringenden Leistungen nicht konkret genug definiert – eine Quelle für spätere Honorarstreitigkeiten, die oft genug vor Gericht landen. Ein Beispiel vom OLG Düsseldorf: Ein Architekt hatte einen Vertrag geschlossen, bei dem er seine Leistungen nach und nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzupassen hatte. Es war vereinbart, dass er nur „erforderliche“ Grundleistungen erbringen musste. Wer aber beurteilt später bei der Abrechnung diese Erforderlichkeit? Das OLG hat sein Urteil auf Basis der konkreten (hier vor allem mündlichen) Vereinbarungen gefällt und den inhaltlichen Auftragsumfang durch Auslegung ermittelt. Dabei hat es sich an der Regelung in § 8 Abs. 2 HOAI orientiert, wonach auch nur Teile von LPH beauftragt werden können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2015, Az. 23 U 80/14, Abruf-Nr. 1900011).
Ärgerlich für den Architekten!
Die HVS überprüft Verträge
Das Angebot der HVS umfasst neben weiteren Serviceleistungen auch eine honorarrechtliche Prüfung von Verträgen. Innerhalb dieser Prüfung
werden die Architekten auf die Vor- und Nachteile honorarvertraglicher Regelungen aufmerksam gemacht und können Ihren Vertrag
entsprechend gestalten. So werden letztendlich auch Honorar-Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber vermieden.
Ein Beispiel: Vielen Kolleginnen und Kollegen ist nicht bewusst, dass man Abschlagszahlungen und die genauen Zeitpunkte
dafür schriftlich vereinbaren sollte. Neben dieser Beratung übernimmt die HVS als Dienstleister auch das Stellen dieser
Abschlagsrechnungen. Außerdem berät sie während der Bauphase, etwa wenn der Architekt plötzlich mit diversen
Zusatzleistungen beauftragt wird. Denn auch hierfür kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Honorar geltend gemacht werden.
Solche Tipps der HVS sind bares Geld wert.
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