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AIA-Service- Die HonorarVerrechnungsStelle für Architekten 1(4) - Was ist das?

Andere Freiberufler – wie etwa Ärzte – nutzen oft schon lange einen externen Service für die Honorarabwicklung. In unserer vierteiligen Serie stellen wir Ihnen dieses Angebot der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH (DG) ausführlich vor. Heute erfahren Sie Grundsätzliches, in den kommenden Monaten geht es dann konkreter um Themen wie Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung oder Schlecht-Zahler.

Die Grundidee: Honorarstress auslagern

Das Angebot der DG stellt seinen Nutzern eine neutrale Instanz zur Verfügung, die sich um alle Honorarangelegenheiten kümmert. Der Architekt meldet der Honorarverrechnungsstelle (HVS) mit einem Vordruck die fälligen Rechnungen an, daraufhin erstellt diese eine HOAI-konforme und prüffähige Rechnung, sorgt für den Versand, überwacht die Zahlungseingänge und eröffnet nötigenfalls das Mahnverfahren. Im Falle des Nichtbezahlens übernimmt die HVS auf Wunsch das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren, für das der Architekt ihr seine Ansprüche treuhänderisch abtritt. Der Vorteil: Der Architekt ist dann keine Prozesspartei und kann sogar als Zeuge aussagen. Die HVS verfügt über ein Netzwerk von Spezialisten im Architektenrecht und kann auch auf die Erfahrung der AIA AG zurückgreifen.

Die Kosten und die Vorteile

Die Leistungen der HVS werden auf der Basis der Nettorechnungssumme mit einem degressiv gestalteten Kostensatz berechnet, der bei 4,00 % beginnt und bei größeren Rechnungen bis auf 0,40% sinkt – in den meisten Fällen also unterhalb des oftmals üblichen Skontoabzugs. AIA-Kunden und VFA-Mitglieder erhalten auf alle Preise einen Nachlass von 20%. Außerdem lohnt es sich, den gesamten Jahresumsatz über die HVS abzuwickeln. Schon ab der 2. Rechnung wird ein zusätzlicher Nachlass von 10% berücksichtigt. Im Falle eines Bestreitens der Forderung fällt eine einmalige Bearbeitungspauschale von 350,- Euro an sowie bei gerichtlichen Verfahren die entsprechenden Gebühren für externe Kosten wie etwa für Bonitätsprüfungen, die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie ggf. Sachverständigenkosten. Für die gerichtlichen Verfahrenskosten bietet die AIA auch eine Honorarrechtsschutzversicherung.

Auf der Habenseite stehen nicht nur Stressfreiheit und ein schnellerer Zahlungseingang sondern auch ein deutlicher Zeitgewinn. Die HVS hält den Architekten den Rücken frei für ihre eigentliche Arbeit: Planen und Bauen. Und sie sorgt durch die Abwälzung der Honorardiskussion auf eine neutrale Instanz auch für ein besseres Vertrauensverhältnis zu den Bauherren.

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