ibr News - Bauvertrag 12-2016
Wer Pumpen stromlos setzt, muss Vorkehrungen gegen Wassereintritt treffen!
Vertragspartner müssen sich bei Abwicklung des Schuldverhältnisses so verhalten, dass Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Deshalb muss sich vergewissert werden, wohin das nun ständig anliegende Wasser fließt, wenn ein Absperrschieber an der Zuleitung zu einem Faulkeller geöffnet und nicht wieder verschlossen wird. Werden Entwässerungspumpen stromlos gesetzt, sind Maßnahmen gegen die Gefahren zu treffen, die aufgrund der fehlenden Funktionsfähigkeit der Pumpen drohen. Außerdem ist der Auftraggeber entsprechend zu informieren. Darauf weist das OLG Dresden hin.
OLG Dresden, Urteil vom 08.10.2013 - 14 U 997/09