Verkehrsrecht - Unfall mit Autotür: Wer trägt wie viel Schuld?
Ein Klassiker: Parkender Autofahrer öffnet unachtsam die Tür, ein vorbeifahrendes Fahrzeug hält den gebührenden Abstand nicht ein. Welche Haftungsquoten gelten nun im Schadensfall? Das AG Frankenthal traf hierzu eine Entscheidung.
Der Fall: Zusammenstoß mit Fahrertür
Ein Autofahrer hatte am Fahrbahnrand angehalten und wollte aussteigen. Als er die Tür öffnete kam es zur Kollision mit einem just vorbeifahrenden anderen Fahrzeug – ein beträchtlicher Sachschaden entstand. Im folgenden Gerichtsverfahren vor dem AG Frankenthal stritten die Beteiligten über die Sorgfaltspflicht und den nötigen Sicherheitsabstand.
Das Urteil
Die dortigen Richter befanden die Teilschuld der Unfallbeteiligten als unterschiedlich schwer. So habe der Vorbeifahrende mit nur 30 bis 35 Zentimetern eindeutig einen zu geringen Seitenabstand eingehalten. Jedoch befand das Gericht die Schuld des anderen Teilnehmers für schwerer. So gelte beim Aussteigen eine besondere Sorgfaltspflicht, die er durch sein Verhalten verletzt habe. Bei einem regelkonformen Verhalten wäre dieser Unfall nicht möglich gewesen, so die Richter. Daher legten sie die Schuldverteilung bei einem Drittel für den Vorbeifahrenden und zu zwei Dritteln für den Parkenden fest (AG Frankenthal, Urteil vom 26.06.2020, Az. 3c C 61/19).
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