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AIA-Haftung - Fehlerhafte Erstellung eines EnEV-Nachweises: Haftung nur innerhalb des Einsatzbereiches

Ein Energieeinsparnachweis wird zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten benötigt. Seine Erstellung dient nicht der Bestimmung einer geeigneten Art von Heizungsanlage. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Frankfurt am 15.12.2014 (Az.18 U 38/14).

Der Fall

Ein Bauherr forderte den von ihm mit der Erstellung eines EnEV- Nachweises beauftragten Architekten zur Zahlung von Schadenersatz auf, da sich der Nachweis im Nachherein als fehlerhaft erwiesen hatte. Da dies zum Einbau einer unzureichenden Wärmepumpen- Heizung geführt habe, wollte der Bauherr nachrüsten und die Kosten dem Planer anlasten. 

Das Urteil

Nach differenzierter Betrachtung des Falls und unter Hinzuziehung eines Gutachtens durch einen Gerichtssachverständigen wies das OLG Frankfurt die Klage ab. Mit der Beauftragung zur Erstellung eines EnEV- Nachweises käme ein Bauherr im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens seiner Verpflichtung zum Nachweis der energetischen Gebäudequalität nach. Die Auslegung und Größenordnung einer Heizungsanlage jedoch würden sich nach der Heizlastberechnung richten, die gesondert auszuführen sei. Der Planer sei nicht für Schäden haftbar, die nicht innerhalb des Einsatzbereichs des EnEV lägen.

 

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