Vertragsrecht - Akquise-Entwurf tatsächlich verwendet – ohne Wissen des Planers
Verwendet ein Bauherr einen Entwurf, den ihm der Architekt aus Akquisegründen überlassen hat, heimlich für einen Bauantrag, ist ein Schadensersatzanspruch des Planers völlig gerechtfertigt. Das OLG Celle bestätigt hier, was selbstverständlich sein sollte.
Der Fall: Heimlich Entwurf benutzt
Ein Architekt hatte für einen potenziellen Bauherrn als Akquiseleistung einen Entwurf für den Neubau eines Büro- und Lagergebäudes angefertigt und ihm diese Planung überlassen. Erst später erfuhr der Planer, dass der Bauherr ein Bauantragsverfahren mit einer Planung durchgeführt hatte, die mit seinem Entwurf weitgehend identisch war. Darum forderte er die HOAI-Mindestsätze gerichtlich ein.
Das Urteil
Diesem Anliegen entsprachen die Richter des OLG Celle. So sei gutachterlich bestätigt, dass der Bauherr die Planungen des Architekten übernommen – und damit genutzt – habe. Dem Architekten steht der geforderte Schadenersatz in vollem Umfang zu (OLG Celle, Urteil vom 20.03.2019, Az. 14 U 55/18).
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