Bild- und Urheberrecht - Selbstdarstellung? Obacht bei Fotos!
Wer als Architekturbüro professionell kommunizieren will, kommt auch um die Fotofrage nicht herum. Ob für Broschüren, Jahresberichte oder die eigene Homepage, sowohl beim Erstellen eigener Fotos wie auch bei der Verwendung von Bildern Dritter gibt es einige Regeln zu beachten.
Selbst erstellte Fotos
Wer zur Dokumentation oder Vermarktung eigene Gebäude fotografiert, muss dabei die Rechte anderer wahren. Sind unbeteiligte Personen im Bild, muss deren „Recht am eigenen Bild“ beachtet werden, das durch §22 des Kunsturhebergesetzes geschützt ist. Hier ist eine schriftliche Einwilligung nötig, die auch alle beabsichtigten Nutzungen enthält. Doch es gibt Ausnahmen: Ist die Person nicht zu erkennen, so entfällt der Schutz. Und nach §23 KUG ist ebenfalls keine Einwilligung erforderlich, wenn die Person nur als Beiwerk der Örtlichkeit erscheint, also eindeutig nicht der wesentliche Gehalt des Bildes ist.
Ferner gilt zu beachten, dass bestimmte Teile eines Gebäudes unter Umständen durch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse geschützt sind – gerade bei Industriebauten oder Projekten mit Sicherheitsaspekten. Grundsätzlich gilt: Am besten vorher die schriftliche Einwilligung des Bauherrn einholen.
Verwendung von Bildern Dritter
Bilder von professionellen Fotografen sind hingegen gesetzlich geschützte Lichtbildwerke. Hat man einen Fotografen selbst beauftragt, muss die genaue Nutzung (Art und Dauer) mit ihm abgestimmt werden. Die entsprechenden Nutzungsrechte überträgt der Fotograf dann gegen entsprechende Honorierung. Auch gilt es, bei jeder Veröffentlichung das Recht auf namentliche Nennung des Urhebers zu beachten. Bei Verletzung dieser Rechte können Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche entstehen.
Ähnliches gilt auch für die Verwendung von Bildern aus dem Internet: Sobald es sich nicht um ausdrücklich freigegebene Bilder handelt, dürfen Fotos sowieso nicht einfach kopiert und genutzt werden. Und auch frei verfügbare Bilder unterliegen dem Benennungsrecht und dürfen nicht bearbeitet werden. Kommerzielle Angebote wie etwa Bilddatenbanken stellen Fotos gegen Gebühr zur Verfügung – doch dabei gelten ebenfalls spezifische Bedingungen, die erfüllt werden müssen.
Täglich arbeiten Sie mit sensiblen Daten Ihrer Auftraggeber. Schützen Sie Ihren „virtuellen Raum“ mit der Cyber Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung. So sind Sie optimal vor finanziellen Folgen durch Cyber-Attacken geschützt.
Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:
Janine Destabele
AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-43
Fax: +49 211 4 93 65-143
Email: janine.destabele[at]aia.de