Verkehr - Unfall bei Ausfahren aus der Waschstraße: Wer haftet?
Laut Straßenverkehrsordnung haftet man "beim Betrieb" eines Fahrzeugs für etwaige dadurch entstandene Schäden. Was gilt jedoch bei Unfällen in einer Waschstraße, wenn der Motor ausgeschaltet ist? Das Landgericht Kleve fand eine Antwort.
Der Fall:
Ein Autofahrer hatte den Waschvorgang in einer Waschstraße fast beendet. Doch direkt vor ihm befand sich ein zweiter PKW, der schon vom Transportband heruntergerollt war, jedoch trotz grüner Ampel nicht abfuhr. Daraufhin bremste der Fahrer sein bereits gestartetes Fahrzeug beim Verlassen des Bandes und wurde vom wiederum nachfolgenden Auto gerammt. Für den Schuldigen hielt er nicht den Auffahrenden sondern den stehengebliebenen Vordermann und verlangte von diesem Schadenersatz.
Das Urteil:
Die Richter am Landgericht Kleve gaben ihm Recht. Ihre Begründung: Für den vom §7 StVG für eine Haftung vorausgesetzten "Betrieb" eines Fahrzeugs muss der Motor nicht zwingend eingeschaltet sein. Es genügte in diesem Fall, dass von dem Fahrzeug eine Gefahr ausging und es daraufhin zu einem Schaden kam. Eine Mithaftung des klagenden Autofahrers kam nicht in Frage, da dieser keine Möglichkeit hatte, einen Unfall zu verhindern. Der Fahrer des "Hindernis-Fahrzeugs" musste allein für alle Schäden aufkommen (Landgericht Kleve, Urteil vom 23.12.2016, Az. 5 S 146/15).
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