Vertragsrecht - Ermittlung von Entschädigungen: Details sind das A und O!
Kommt es zu Behinderungen und damit Verzögerungen eines Projekts durch den Auftraggeber, muss der Auftragnehmer konkrete Folgen nachweisen, um seine Entschädigung nach § 642 BGB hinreichend zu begründen. Das Landgericht Berlin fordert hier mehr Nachweise.
Der Fall: Bauherr verursacht Verzögerung
Ein Unternehmer wurde von einem öffentlichen Auftraggeber mit der Herstellung eines Anbaus für einen Lastenaufzug beauftragt, die vereinbarte Vergütung betrug rund 183.000 €. Doch kam es während der Ausführung zu deutlichen Verzögerungen, unter anderem, weil der Auftraggeber das Baufeld nicht zur Verfügung stellen konnte. Zum vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt waren erst Leistungen im Wert von rund 16.000 € erbracht, die Fertigstellung verzögerte sich um acht Monate. Daraufhin forderte der Unternehmer Schadenersatz in Höhe von rund 96.000 €. Diese Summe hatte er ermittelt, indem er die zum vereinbarten Termin erhaltene Vergütung sowie ersparte Aufwendungen von der vereinbarten Gesamtvergütung abzog.
Das Urteil
AVor dem Landgericht Berlin blieb er mit dieser Methode erfolglos. Dem Gericht fehlte es schlicht an einer baubetrieblichen Darstellung, welche die Auswirkungen dieser Behinderung darstellte. Für eine schlüssige Schätzung hätte er vortragen müssen, welche Mengen und welche Arbeitskräfte von welchen Verzögerungen betroffen waren. Die von ihm angestellte Vergleichsberechnung, die lediglich von der noch offenen Vergütung die ersparten Kosten abzog, sei ungeeignet (Landgericht Berlin, Urteil vom 14.05.2020, Az. 33 O 181/18).
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