Verkehr - Schleudern ohne äußeren Anlass? Spricht für einen Fahrfehler
Gerade bei Eisglätte gilt für Autofahrer äußerste Vorsicht. Denn wer hier ohne äußere Einwirkungen ins Schleudern kommt und dadurch Folgeunfälle verursacht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit haftbar. So sah das OLG Frankfurt im Schleudern einen haftungsrelevanten Fahrfehler.
Der Fall: Unfall bei Glatteis
Ein Autofahrer kam auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen ins Schleudern. Dadurch musste ein nachfolgendes Auto auf den Standstreifen ausweichen und touchierte die Leitplanke. Den Schaden von 7.500 Euro sollte der Vorausfahrende bezahlen – ein Ansinnen, das vor dem OLG Frankfurt landete.
Das Urteil
Die Richter teilten die Ansicht des Klägers. Das Schleudern des Fahrzeugs spricht als Anscheinsbeweis dafür, dass vermutlich die Geschwindigkeit des Vorausfahrenden unangepasst oder seine Aufmerksamkeit zu gering gewesen sei, in jedem Fall aber ein Fahrfehler vorliege. Zwar müssen auch nachfolgende Autofahrer bei Glätte besonders vorsichtig sein und mit dem Rutschen der anderen rechnen, doch hätte der Vorausfahrende einen Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht beweisen müssen. Das gelang nicht. So musste er für die Schäden haften (OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2015, Az.: 22 U 89/14).
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