ibr News - Architekten und Ingenieure 07-2016
Schadensgeneigte (Abdichtungs-)Arbeiten: Architekt haftet für Überwachungsfehler!
Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Bauunternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauüberwachung (lediglich) nicht erkannt hat, trifft den Bauunternehmer die zumindest überwiegende, regelmäßig sogar die alleinige Haftung. Denn der Bauunternehmer kann nicht einwenden, er sei nicht ausreichend überwacht worden. Allerdings ist eine Mithaftung des Architekten im Innenverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen. Sie ist aber auf besondere Ausnahmefälle beschränkt. Ausnahmsweise kommt eine Mithaftung aus einer verletzten Aufsichtspflicht in Betracht, wenn eine Überwachung - namentlich wegen einer besonderen Schadensgeneigtheit der Arbeiten - in besonderem Maße geboten war.
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 56/15,
BGH, 06.04.2016 - VII ZR 283/15 (NZB verworfen)
Baukostenobergrenze überschritten: Auftraggeber kann kündigen!
Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieurvertrags eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung, stellt die Überschreitung dieser Baukostenobergrenze einen Mangel mit der Folge dar, dass der Architekt/Ingenieur die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten seiner Honorarberechnung zu Grunde legen kann. Die Baukostenobergrenze entfällt nur dann, wenn die Kostensteigerung auf nachträglichen Änderungen der Leistungsbeschreibung beruht. Wird die Baukostenobergrenze überschritten, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Planervertrags aus wichtigem Grund berechtigt.
KG, Urteil vom 23.05.2013 - 27 U 155/11;
BGH, 10.02.2016 - VII ZR 175/13 (NZB zurückgewiesen)
Architekt erhält monatliche Pauschalvergütung: Scheinselbstständigkeit?
Die Frage, ob ein mit der Bauleitung beauftragter Architekt als Scheinselbstständiger und somit als Arbeitnehmer anzusehen ist, ist anhand der Art und Weise der Durchführung des Vertrags zu beantworten. Als Arbeitnehmer ist ein Architekt anzusehen, wenn er aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Eine - auch über einen längeren Zeitraum gezahlte - monatliche Pauschalvergütung (hiOLG Köln, Beschluss vom 23.07.2015 - 19 W 9/15
Auftrag von einem Ehegatten erteilt: Wird der andere Ehegatte auch Vertragspartner?
Die Frage, ob in den Fällen, in denen bei einem Bauvorhaben nur einer der Ehegatten den Auftrag erteilt, der andere Ehegatte mitverpflichtet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine Auftragserteilung auch im Namen und in Vollmacht des anderen Ehegatten spricht es, wenn der den Auftrag erteilende Ehegatte den Wunsch äußert, der Schriftverkehr und die Rechnungslegung solle an die Eheleute erfolgen. Das hat das OLG Celle entschieden.
OLG Celle, Urteil vom 23.09.2013 - 13 U 94/11;
BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - VII ZR 287/13 (NZB zurückgewiesen)