AIA-Rechtsprechung - Auch öffentliche Auftraggeber sind an einvernehmlich erstellte Aufmaße gebunden
Auch öffentliche Auftraggeber sind an einvernehmlich erstellte Aufmaße gebunden
Mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt entfällt im Falle von Abschlagszahlungen mit beigefügten, leistungsgerechten Aufmaßen auch bei öffentlichen Auftraggebern die komplette Prüfung der Aufmaße bei Schlussrechnung (09.09.2013, Az. 6 U 187/12).
Mit dem Beschluss, der auch Aufmaße hinsichtlich der Mengenermittlung bei Abschlagsrechnungen berücksichtigt, wurde die Bindung anderslautender, innerdienstlicher Vorschriften öffentlicher Auftraggeber hinfällig. Einvernehmlich erstellte Aufmaße sind als Rechtsgrundlage anzuerkennen; auf eine weitere vertragliche Vereinbarung kann verzichtet werden.
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