Verkehr - Verbotswidrig geparktes Fahrzeug gerammt. Wer zahlt?
Bei Unfällen eines Fahrzeugs mit einem geparkten Auto trägt normalerweise der „aktive“ Unfallpartner die Schuld. Unter gewissen Umständen ist das jedoch anders, wie das OLG Frankfurt feststellt.
Der Fall: Geparktes Auto im Dunkeln
Ein Fahrzeughalter hatte sein Auto verbotswidrig unmittelbar hinter einer die Fahrbahn verengenden Verkehrsinsel am rechten Straßenrand geparkt. Bei Dunkelheit stieß daraufhin ein anderer Autofahrer gegen das Fahrzeug und schob es auch gegen weitere geparkte Autos. Der Halter des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs klagte.
Das Urteil
Nach einer Berufung befasste sich das OLG Frankfurt mit dem Fall. Dort rückten die Richter von der sonst üblichen Praxis ab, dass der „aktive“ Unfallpartner die alleinige Schuld trägt. In diesem Fall sei das Fahrzeug des Klägers nicht nur schlecht zu sehen gewesen, es sei zudem auch in einer den fließenden Verkehr erheblich erschwerenden Weise geparkt worden. So wurde der klagenden Partei in diesem Fall 25 % des Schadens auferlegt (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2017, Az. 16 U 212/17).
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