Ratgeber - Bauüberwacher haben Anspruch auf höherwertiges Hörgerät
Großbaustellen sind nicht nur laut, sondern bilden oft sehr wechselhafte Geräuschkulissen. Darum darf ein angestellter bauüberwachender Ingenieur, dessen Hörvermögen beeinträchtigt ist, auf ein teureres und leistungsfähigeres Hörgerät bestehen. Das LSG Hessen nimmt die gesetzliche Krankenversicherung in die Pflicht.
Der Fall: Modernes Hörgerät verweigert
Weil sich sein Hörvermögen verschlechtert hatte, beantragte ein angestellter Ingenieur, der mit der Bauüberwachung auf Großbaustellen befasst ist, bei seiner Krankenkasse die Bewilligung neuer Hörgeräte. Diese befand jedoch ein eigenanteilsfreies Hörgerätesystem für ausreichend und verneinte seinen Wunsch nach einem modernen System, das sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpasst. Dagegen klagte der Ingenieur.
Das Urteil
Das Landessozialgericht Hessen gab ihm Recht. Schließlich sei er gerade bei Baubesprechungen auf den Baustellen mit wechselnden Geräuschkulissen besonders hohen Anforderungen an sein Hörvermögen ausgesetzt. Als hörbehinderter Mensch habe er Anspruch auf medizinische Rehabilitation, damit er mögliche Einschränkungen seiner Erwerbsfähigkeit mindern könne (LSG Hessen, Urteil vom 25.10.2018, Az. L 1 KR 229/17).
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