Haftung - Schadenersatz wegen „unwirtschaftlicher Planung“? Schwer zu beweisen!
Der von einem Bauherrn geforderte Schadenersatz wegen zu hoher Baukosten durch unwirtschaftliche Planung oder Ausschreibung ist meist schwer durchsetzbar. Zwei aktuelle Urteile stellen das klar, etwa beim OLG München.
Der Fall: Nur wenige Leistungen ausgeschrieben
Ein Bauherr hatte seinem Architekten vorgeworfen, dass dieser fast alle Gewerke nicht ausgeschrieben und dadurch 20%ige Mehrkosten verursacht habe. Laut Vertrag war der Architekt aber nicht zu einer Ausschreibung verpflichtet.
Das Urteil
Das OLG München schützte den Planer. So würde der Vorwurf lediglich auf einer allgemeinen Annahme basieren und sei somit nicht nachvollziehbar. Selbst wenn eine allgemeine Pflicht zur wirtschaftlichen Planung festgeschrieben sei, würde dies immer noch keine Ausschreibungspflicht zwangsläufig begründen. Ferner sei es kein Automatismus, dass eine Direktvergabe nach Angebotseinholung grundsätzlich unwirtschaftlich sein müsse. Diese Auffassung wurde später vom BGH bestätigt (BGH, Beschluss vom 23.09.2020, Az. VII ZR 252/18). Ein vergleichbares Urteil wurde kurz vorher auch in Flensburg gefällt (LG Flensburg, Urteil vom 10.07.2020, Az. 2 O 285/14).
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