AIA-Honorar - Bauanträge für Nutzungsänderungen: So kommen Sie zum leistungsgerechten Honorar
Bei der Erbringung von Leistungen für Nutzungsänderungen sollte man in Sachen Honorar fein differenzieren, damit die Rechnung am Ende aufgeht. Denn nicht alles unterliegt der HOAI.
Setzt eine Nutzungsänderung bauliche Maßnahmen voraus, sollte bereits im Vorfeld geprüft werden, ob die Planungsleistungen die Tafelwerte über- oder unterschreiten. Betragen die anrechenbaren Kosten weniger als 25.000 Euro, können Sie dem Bauherren gegenüber bzgl. der Grund- wie auch der Besonderen Leistungen eine Vergütung nach Zeithonorar fixieren. Bei Überschreiten der 25.000 Euro Marke hingegen greift die HOAI. Hier hilft eine Vorsorgeklausel zur Abgrenzung der die Grundleistungen betreffenden Leistungs- und Honorarvereinbarungen gegenüber denjenigen zu Besonderen Leistungen. Spätere Diskussionen zur Höhe des Honorars werden damit großenteils vermieden.
Wussten Sie bereits, dass unser Honorarrechtsschutz sowohl die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen absichert?
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