Haftung - Wichtig bei Gebäudeschäden: Umfang möglichst präzise darlegen
Entsteht ein gravierender Gebäudeschaden durch ein ausführendes Gewerk, ist es für die Durchsetzung von Schadensersatz essenziell wichtig, den Umfang und die Maßnahmen zur Wiederherstellung präzise zu erfassen. OLG Celle und später der BGH lassen einen Anspruch daran scheitern.
Der Fall: Abgebrannte Baustelle
Im Zuge des umfassenden Umbaus eines Schulgebäudes wurden unter anderem von einem Dachdeckerbetrieb Bitumenbahnen zur Abdichtung verlegt. Jedoch brach nach Arbeitsende ein Brand aus, der einen Schaden von rund 1,5 Mio. Euro verursachte. Der Bauherr ließ die Schäden beseitigen, sein Gebäudeversicherer begleitete die Arbeiten mit einem Sachverständigen, der unter anderem die Rechnungen prüfte und freigab. Anschließend verlangte der Gebäudeversicherer entsprechenden Schadensersatz vom Dachdecker.
Das Urteil
Doch dieser Anspruch scheiterte vor dem OLG Celle – und letztlich auch vor dem BGH – obwohl ein erster Anschein für eine Verursachung durch den Dachdecker sprach. Jedoch hatte es der Versicherer versäumt, die durchgeführten Maßnahmen und deren Kosten konkret genug vorzubringen. Außerdem habe sich der Brand während einer laufenden Baumaßnahme ereignet, so dass deren Status zum Zeitpunkt des Brandes hätte erfasst werden müssen, um die nötigen Maßnahmen zur Wiederherstellung exakt dieses Zustands beziffern zu können. Allein die Erfassung der Rechnungen durch den Sachverständigen genügte dem Gericht nicht (BGH, Beschluss vom 11.03.2020, Az. VII ZR 119/19).
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