Unternehmensführung - Wann verfällt ein Urlaubsanspruch? Arbeitgeber müssen aktiv werden
Urlaubsansprüche von Mitarbeitern verfallen zum Jahresende? – Nicht in jedem Fall: sowohl der EuGH als auch das BAG erlegen nun Arbeitgebern konkrete Pflichten auf. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollen Arbeitgeber Initiative zeigen.
Die Situation: Urlaubsmanagement
Deutsche Arbeitnehmer waren bislang nach alter Rechtslage verpflichtet, ihren Urlaub zu beantragen und innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. Für den Alltag – etwa in Architekturbüros – wurden Lösungen gefunden wie etwa Urlaubspläne, in die alle Teammitglieder ihre Urlaubswünsche eintragen. Eine neue Rechtsprechung durch EuGH und BAG wird diese Praxis nun für den Arbeitgeber aufwändiger machen.
Die Änderung: Mehr Pflichten für den Arbeitgeber
Anlässlich eines Streitfalls, in dem ein Mitarbeiter die Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen beanspruchte, kamen die Richter des Bundesarbeitsgerichts nach Vorlage beim EuGH zu der Auffassung, dass ein Urlaubsanspruch nur verfallen kann, wenn der Arbeitgeber zwei Bedingungen erfüllt: Zum einem muss er seinen Angestellten konkret aufgefordert haben, seinen Urlaub zu nehmen und zum anderen klar und rechtzeitig darauf hingewiesen haben, dass ansonsten der Anspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres, respektive des Übertragungszeitraums, erlischt (BAG, Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15). Um vor potenziellen Schadenersatzforderungen geschützt zu sein, sollten Arbeitgeber dies schriftlich tun und sich den Empfang bestätigen lassen.
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