AIA-Hinweis - Unterschätzte Gefahr: Vermieter haften für Legionellen im Trinkwasser
Die Tochter eines Mieters verklagte den Vermieter auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, da ihr Vater als Folge einer Legionellenbelastung an einer Lungenentzündung erkrankt war. Im Verlauf des Prozesses führte die Erkrankung sogar zum Tod des Mieters. Der BGH teilte die Ansicht der Klägerin, wonach ein Vermieter dazu verpflichtet sei, mögliche Gefahrenquellen in seiner Immobilie zu erkennen und seine Mieter vor Schaden zu schützen. Generell sei jedoch nachzuweisen, dass die Erkrankung tatsächlich auf das mit Legionellen befallene Trinkwasser in dem Mietobjekt zurückzuführen sei, oder ob der Mieter auch an anderer Stelle den gefährlichen Keimen ausgesetzt war.
Für TGA-Büros bietet das Urteil die Möglichkeit, Aufklärung zu betreiben und daraus Prüf- und Folgeaufträge zu generieren. Seit einer Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011 ist eine Legionellenprüfung bei bestimmten Anlagen obligatorisch vorgesehen. Bei vielen Vermietern herrscht jedoch Unsicherheit, ob sie von dieser Regelung betroffen sind.
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