AIA-Büroalltag - Vorsicht ansteckend: Kranke Mitarbeiter sind zuhause besser aufgehoben
Aus vielerlei Motiven zeigen Mitarbeiter häufig Präsenz am Arbeitsplatz, obwohl sie krank sind. Damit gefährden sie nicht nur ihre eigene Genesung, sondern im Falle eines Infekts auch die Gesundheit ihrer Kollegen. Dann ist es besser, einige Tage zuhause zu bleiben. Dabei gelten gewisse Regeln.
Wer nicht zur Arbeit kommt, muss sich unverzüglich, d.h. spätestens zu Arbeitsbeginn, per Telefon, E-Mail oder SMS krank melden und auch kundtun, wie lange er voraussichtlich ausfallen wird. Dann können Sie als Chef besser planen und die Aufgaben umverteilen. Spätestens nach drei Kalendertagen ist der Mitarbeiter gesetzlich zur Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtet, aus dem Arbeitsunfähigkeit und Dauer der Erkrankung hervorgehen. Als Arbeitgeber können Sie aber auch erwarten, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung bereits am ersten Krankheitstag übermittelt wird, sofern das im Arbeitsvertrag fixiert ist. Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, können Sie die Entgeltfortzahlung vorübergehend einstellen, ihn abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen. Das Krankheitsbild muss der Mitarbeiter Ihnen nicht mitteilen.
Wundern Sie sich nicht, wenn Sie einen krankgeschriebenen, erkälteten Mitarbeiter beim Spaziergang im Park antreffen. Genesungsfördernde Aktivitäten sind ebenso erlaubt wie die Erledigung dringender Besorgungen.
Will Ihr Mitarbeiter bereits vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung wieder arbeiten, sollte er sich sicherheitshalber gesundschreiben lassen. Es besteht zwar kein Arbeitsverbot und auch der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung ist gegeben. Aber aus Gründen Ihrer Fürsorgepflicht sollten Sie auf Nummer Sicher gehen.
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