Haftungsfalle Betriebsrente - Wir helfen Ihnen aus der Patsche!
Pflichten des Arbeitgebers:
Ihre Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung und auf den 15%igen Arbeitgeberzuschuss. Sie sind verpflichtet, Ihre Angestellten darüber zu informieren. Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, da Sie bei fehlender Information von Arbeitnehmern auch rückwirkend in Anspruch genommen werden können. Informieren Sie daher Ihre Mitarbeiter in Schriftform und lassen Sie sich den Erhalt durch eine Unterschrift bestätigen.
Versorgungsordnung – die „Konstruktionszeichnung“ für die betriebliche Altersversorgung:
Wir empfehlen Ihnen, eine sogenannte Versorgungsordnung erstellen zu lassen, in der alle Ausgestaltungsmerkmale der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen festgehalten werden. Damit kommen Sie gleichzeitig Ihrer Informationspflicht nach, auch wenn Sie keine Arbeitgeberfinanzierte Lösung anbieten möchten. Wir unterstützen Sie hierbei, damit Sie nicht in eine Haftungsfalle treten.